Versicherungsschutz


LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB)

Kurzinformation zur Sportversicherung

Mit dem Sportversichersicherungsvertrag hat der LSB für seine Mitglieder ein Sozialwerk entwickelt, das mit Versicherungsleistungen ausgestattet ist, die nur durch die Solidarität der Gemeinschaft aller Sportler möglich ist. Das Sozialwerk des LSB setzt voraus, dass bestimmte Grundsätze beachtet werden:
1. Der Sportversicherungsvertrag ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge nicht ersetzen.
2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sicher gestellt sein.
Die Versicherungsleistungen sind auf der nächsten Seite in Kurzform aufgeführt.

Diese Kurzinformation ist nur ein Auszug aus dem Sport–versicherungsvertrag und nicht verbindlich für den Versicherungsschutz. Der genaue Wortlaut des Versicherungsschutzes kann dem jeweils gültigen Merkblatt zur Sportversicherung entnommen werden.

Hinweise für den Schadenfall Sport- und Zusatzversicherungen
Unverzüglich nach Eintritt des Schadens ist jeder Schadenfall über den Verein an das:
Versicherungsbüro beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.
Postfach 18 02 62
39029 Magdeburg
Tel.: (0391) 25 60 114
Fax: (0391) 25 60 100
Email: HYPERLINK "mailto:vsbsmagdeburg@ARAG-Sport.de"
vsbsmagdeburg@ARAG-Sport.de auf den dafür vorgesehenen Formularen zu melden.

Geben Sie unbedingt die Vereins-Nummer des LSB an. Bei Unfallschäden händigen Sie den Anhang des Schadenmeldeformulars unbedingt dem Verletzten aus. Dieser Abschnitt ist die Meldebestätigung und enthält die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen. Geben Sie im Schadenfall keine Kostenübernahmeerklärung oder ein Schuldanerkenntnis ab. Regulieren Sie keinen Schaden selbst. Gegen Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckungen legen Sie innerhalb der Frist Widerspruch bzw. Einspruch ein und leiten Sie die Unterlagen dann umgehend an das Versicherungsbüro. Reichen Sie mit der Schadenmeldung alle Unterlagen ein, die zur Sachverhaltsfeststellung erforderlich sind (z.B. Veranstaltungsausschreibung, Schreiben eines Anspruchstellers).

Versicherungsträger

ARAG
Allgemeine Versicherungs-AG, Düsseldorf
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs- AG, Düsseldorf
Die Leistungen der Sportversicherung
gültig ab: 1. Juni 2006
Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsvertrages des LSB gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein bzw. dem Ausscheiden des Vereins aus dem LSB.

I. Unfallversicherung
Für den Todesfall:
€ 2.500,--
Die Leistung erhöht sich für jedes versorgungspflichtige Kind um € 250,--.
Für den Invaliditätsfall
€ 22.500,--
für den Invaliditätsfall, jedoch
€ 75.000,-- bei einem Invaliditätsgrad von 50% und mehr
€ 150.000,-- bei einem Invaliditätsgrad von 75% und mehr
Bei Teilinvalidität wird eine Entschädigung nur dann gezahlt, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 20% und mehr beträgt.
Übergangsleistungen
€ 500,--
nach 6 Monaten und weitere € 500,-- nach 9 Monaten
Weitere Leistungen
bis € 5.000,-- für Bergungskosten
bis
€ 2.500,-- als Unfall-Zusatzleistung
€ 100,-- als einmalige Tagegeldpauschale nach dem 60. Tag der vollständigen Arbeitsunfähigkeit

II. Haftpflichtversicherung
Stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Deckungssummen betragen je Ereignis € 2.500.000,-- pauschal für Personen und/ oder Sachschäden
Zwischen
€ 15.000,-- und € 30.000,-- je nach Organisation für Vermögensschäden
€ 125.000,-- für Mietsachschäden an fremden Sportanlagen
€ 250.000,-- für Gewässerschäden
€ 2.500,-- für Schlüsselverlust (10 % Selbstbeteiligung je Versicherungsfall)

III. Vertrauensschadenversicherung
Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen € 7.500,-- und
€ 100.000,-- je nach Organisation und Schadenereignis

IV. Rechtsschutzversicherung
Schadenersatz-, Strafrechtsschutz, für Vereine darüber hinaus Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu
€ 75.000,-- .
Die Selbstbeteiligung beträgt € 200,-- je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwaltes.